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Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, der North in Motion GbR (nachfolgend Vermittler genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Ihnen und uns, der durch Buchung und Abwicklung der Reiseangebote zustande kommt.

?1 Gegenstand der Vermittlung

Das Angebot des Vermittlers umfasst die Darstellung von ?bernachtungsleistungen und touristischen Dienstleistungsangeboten im Internet sowie deren Vermittlung ?ber ein elektronisches Reservierungssystem. Der Vermittler erbringt mit dieser T?tigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und f?r Rechnung dritter Unternehmen (nachfolgend Leistungstr?ger genannt). Der Vertrag ?ber die gebuchte Leistung kommt somit ausschlie?lich zwischen dem Kunden und dem Leistungstr?ger zustande. Den Vermittler und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbest?tigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung ver?ndern, bed?rfen der der Schriftform und m?ssen durch den Vertragspartner best?tigt werden.

?2 Buchung und Vertragsabschluss

2.1
Mit der Buchung bei dem Vermittler bietet der Kunde dem Leistungstr?ger den Abschluss eines - z.B. Beherbergungsvertrages - und dem Vermittler den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2
Die Buchung kann schriftlich, m?ndlich, fernm?ndlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch f?r alle in der Buchung mit aufgef?hrten Teilnehmern, f?r deren Vertragsverpflichtung der Buchende, wie f?r seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3
Die in Ziffer 2.1 genannten Vertr?ge kommen mit der Annahme durch den Vermittler in Stralsund zustande. ?ber die Annahme, f?r die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert der Vermittler den Kunden bei oder unverz?glich nach Vertragsschluss durch ?bersendung der Reservierungsbest?tigung.
2.4
Weicht der Inhalt der Reservierungsbest?tigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler f?r die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Vertr?ge kommen auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist des Vermittlers die Annahme erkl?rt.
2.5
Die Regelung in Ziffer 2.4 gilt entsprechend auch, wenn der Vermittler dem Kunden auf Ihre telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss der Vertr?ge unterbreitet.
2.6
Liegen dem Kunden die Vermittlungsbedingungen des Vermittlers bei telefonischer Buchung nicht vor, hat der Vermittler dem Kunden diese mit der Reservierungsbest?tigung zu ?bersenden. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 14 Tage vor Reiseantritt, unverz?glich - ist der Vermittlungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
 

?3 Zahlung und Abwicklung der ?bernachtungsleistung

3.1
Das gesamte von dem Kunden gem?? dem von dem Vermittler vermittelten und zwischen dem Kunden und dem Leistungstr?ger zustande gekommenen Beherbergungsvertrag zu zahlende ?bernachtungsentgelt ist vom Kunden direkt bei dem Leistungstr?ger zu zahlen. Die H?he des vom Kunden zu zahlenden Entgeltes ist in der Reservierungsbest?tigung ausgewiesen.
3.2
Soweit in der Reservierungsbest?tigung oder in den AGBs des Leistungstr?gers nicht anders vermerkt, ist der Kunde verpflichtet den Leistungstr?ger zu benachrichtigen, wenn seine Anreise, nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die ?bernachtungsleistung erl?schen. Ziffer 4. bleibt unber?hrt.

?4 Umbuchung / ?nderung

Im Fall einer Umbuchung oder ?nderung des Buchungsinhaltes, welche unbedingt schriftlich unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer dem Vermittler mitgeteilt werden muss, kann der Vermittler vom Kunden hierf?r ein Bearbeitungsentgelt in H?he von jeweils ? 10,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer fordern.

?5 R?cktritt / Stornierung

5.1
Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zur?cktreten. Der R?cktritt muss unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer erkl?rt werden. Ma?geblich ist der Zugang der R?cktrittserkl?rung bei dem Vermittler. F?r den Zugang der R?cktrittserkl?rung bei dem Vermittler ist der Kunde beweispflichtig.
5.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zur?ck oder tritt er die Reise nicht an, gelten die vom jeweiligen Leistungstr?ger vorgegebenen Stornierungsbedingungen. Bei einer Stornierung nach Ablauf der vom gebuchten Leistungstr?ger vorgegebenen kostenfreien Stornierungsfrist oder einer Nichtanreise und somit einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung, ist der Leistungstr?ger berechtigt, bei Nichtweiterverkauf oder Nichtweitermittlung der freigewordenen Zimmer, dem Endkunden Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, welche entweder in der Reservierungsbest?tigung oder in den AGBs des Leistungstr?ger stehen. Wenn keine Stornierungsbedingungen erw?hnt sind, gelten die in folgender Tabelle gelisteten.

Tage
Stornogeb?hren in % vom Reisepreis, allerdings mind. den Anzahlungsbetrag
bis 30 Tage vor Anreise
10%
29. ? 22. Tag
35%
21. -15. Tag
50%
14. ? 7. Tag
75%
6. ? 1. Tag
90%
am Reisetag
100%

Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3
Der Vermittler kann das Entgelt f?r seine Vermittlungsleistung sowie die ihm durch die Stornierung entstandenen Kosten mit insgesamt ? 25,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stornierung pauschalieren. Dem Vermittler bleibt es unbenommen h?here Kosten zu berechnen, insoweit diese Kosten nachgewiesen werden. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

?6 Gew?hrleistung / Haftung

6.1
Die North in Motion GbR ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht f?r die ordnungsgem??e Durchf?hrung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich f?r die ordnungsgem??e Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Der Vermittler haftet nicht f?r die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages. S?mtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Anspr?che und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschlie?lich zwischen dem Kunden und dem Leistungstr?ger.
6.2
Die Haftung des Vermittlers beschr?nkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrl?ssigkeit ist ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht f?r K?rpersch?den.
6.3
Anspr?che wegen nicht ordnungsgem??er Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegen?ber dem Vermittler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist k?nnen Anspr?che gegen den Vermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
6.4
Anspr?che wegen nicht vertragsgem??er Erbringung der Leistungen sind unverz?glich und ausschlie?lich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb oder Veranstalter zu richten.

?7 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverh?ltnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler findet ausschlie?lich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Sitz des Vermittlers ist Stralsund. F?r Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz ma?geblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew?hnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Vermittlers ma?geblich. ?8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf?hrbar sein oder nach Vertragsabschlu? unwirksam oder undurchf?hrbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im ?brigen nicht ber?hrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf?hrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf?hrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung m?glichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf?hrbaren Bestimmung verfolgt haben. Sollten solche nicht ersichtlich sein, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f?r den Fall, dass sich der Vertrag als l?ckenhaft erweist.

Kr?slin OT Freest, den 01.07.2009