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Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, der North in Motion GbR (nachfolgend Vermittler genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Ihnen und uns, der durch Buchung und Abwicklung der Reiseangebote zustande kommt. §1 Gegenstand der VermittlungDas Angebot des Vermittlers umfasst die Darstellung von Übernachtungsleistungen und touristischen Dienstleistungsangeboten im Internet sowie deren Vermittlung über ein elektronisches Reservierungssystem. Der Vermittler erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen (nachfolgend Leistungsträger genannt). Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den Vermittler und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der der Schriftform und müssen durch den Vertragspartner bestätigt werden.§2 Buchung und Vertragsabschluss2.1Mit der Buchung bei dem Vermittler bietet der Kunde dem Leistungsträger den Abschluss eines - z.B. Beherbergungsvertrages - und dem Vermittler den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. 2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den Vermittler in Stralsund zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert der Vermittler den Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der Reservierungsbestätigung. 2.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Verträge kommen auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist des Vermittlers die Annahme erklärt. 2.5 Die Regelung in Ziffer 2.4 gilt entsprechend auch, wenn der Vermittler dem Kunden auf Ihre telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss der Verträge unterbreitet. 2.6 Liegen dem Kunden die Vermittlungsbedingungen des Vermittlers bei telefonischer Buchung nicht vor, hat der Vermittler dem Kunden diese mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 2 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 14 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Vermittlungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. §3 Zahlung und Abwicklung der Übernachtungsleistung3.1 §4 Umbuchung / ÄnderungIm Fall einer Umbuchung oder Änderung des Buchungsinhaltes, welche unbedingt schriftlich unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer dem Vermittler mitgeteilt werden muss, kann der Vermittler vom Kunden hierfür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von jeweils € 10,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer fordern. §5 Rücktritt / Stornierung5.1
Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 5.3 Der Vermittler kann das Entgelt für seine Vermittlungsleistung sowie die ihm durch die Stornierung entstandenen Kosten mit insgesamt € 25,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stornierung pauschalieren. Dem Vermittler bleibt es unbenommen höhere Kosten zu berechnen, insoweit diese Kosten nachgewiesen werden. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. §6 Gewährleistung / Haftung6.1 §7 Rechtswahl und GerichtsstandAuf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Sitz des Vermittlers ist Stralsund. Für Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Vermittlers maßgeblich. §8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Sollten solche nicht ersichtlich sein, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. |
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